Aktuell
Es besteht keine Test- und Maskenpflicht.
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Update vom 04.03.2022
- 3G-Pflicht (Genesen, geimpft oder getestet (nicht älter als 24h).
- FFP2-Maskenpflicht
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Update vom 23.08.2021
Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete*
*Getestete mit negativem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Genesene mit Auffrischimpfung nach 6 Monaten.
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Update vom 07.06.2021
Ab sofort entfällt die Testpflicht.
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Update vom 27.04.2021
Vollständig geimpfte Personen sind ab sofort mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Diese Personen müssen vor dem Termin kein negatives Testergebnis mehr vorlegen.
Wann gelte ich als vollständig geimpft?
Ein vollständiger Impfschutz liegt im Sinne der Corona-Impfverordnung des Bundes (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) vor, wenn Erst- und Zweitimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurden und seit der Gabe der letzten Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind.
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